Festivals 2021

Besucher unserer Veranstaltungen geben ihre Einwilligung dazu, dass im Rahmen der Veranstaltung Ton-, Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung veröffentlicht werden, und zwar seitens der Presse, ggf. auf den websites des Veranstalters, sowie des Festivals KulturSchlagLicht, seiner assoziierten Partner und den dazu gehörenden Social Media Kanälen.

Hier finden Sie die Konzerte von KulturSchlagLicht in der Saison 2021:

  • Die Teilnahme an der Veranstaltung basiert auf folgenden aktuellen Hygiene-Maßnahmen:

 

Hygiene-Maßnahmen gemäß der Handreichung für Kultureinrichtungen im Land Brandenburg Indoor- und Outdoor-Veranstaltungen
(Auszug) Stand 28.08.2021

1.) Allgemeines
Besucher, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem an COVID-19 Erkrankten hatten oder an einer Atemwegserkrankung leiden, dürfen an Veranstaltungen nicht teilnehmen.
Die Beschäftigten werden regelmäßig in allen Schutzmaßnahmen unterwiesen.

2.) Testungen und Testverfahren
Die Teilnahme an einer Veranstaltung im Indoorbereich einer Kultureinrichtung setzt die Vorlage eines negativen Testergebnisses in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 voraus.
Der Test darf maximal 24 Stunden zurückliegen.
Der Testnachweis muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form vorgelegt werden. Erlaubt sind auch vor Ort unter Aufsicht getätigte Antigen-Selbsttests (sogenannter Laientest).
Die in der UmgV vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gilt nicht:
1. für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
2. für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzeptes der von ihnen besuchten Schule regelmäßig, mindestens an zwei verschiedenen Tagen pro Woche, auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden; als Nachweis ist auch eine von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten PoC-Antigen-Tests zur Eigenanwendung (Selbsttest) ausreichend.
3. für vollständig geimpfte Personen nach § 2 Nummer 2 der COVID-19- Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung,
4. für genesene Personen nach § 2 Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen- Ausnahmenverordnung.

3.) weitere Hygienemaßnahmen
Für sämtliche Besucher im Innenbereich gilt außerhalb des Sitzplatzes im Veranstaltungssaal die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Das Abstandsgebot gilt, es kann zwischen Sitzplätzen auf bis zu 1 m verringert werden (§ 8 Abs. 1 Nr. 5).

 

Wir danken unseren Unterstützern, ohne die unsere Veranstaltungen nicht möglich wären:

 

 

 

 

 

Generalvertretung Ulf Kreutz

Weinbergstr.1 a D-15907 Lübben